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Ja, Sie können auf jeder Ihrer Webseiten oder E-Mail/Newsletter für E-Commerce Unternehmen oder deren Produkte werben, die aus Ihrer Sicht zum Inhalt passen. Ja, wenn der Betreiber des Programms einen DeepLink anbietet, können Sie auf jedes beliebige Produkt aus dessen Sortiment verlinken. Einzelprodukt-Werbemittel sind erfahrungsgemäß umsatzstärker als herkömmliche Werbemittel, wie Banner oder gar PopUp's. Die Auszahlungsbedingungen sind je nach Partnerprogramm und/oder Netzwerk unterschiedlich. I.d.R. erfolgt eine Auszahlung ab 25,- EUR und bei den meisten Partnerprogrammen erfolgt vor Freigabe der Provisionen ein Abgleich der Vermittlungen durch den Programmbetreiber. Bei korrekten Vermittlungen wird eine Bestätigung der Provisionen erfolgen und bei fehlerhaften Vermittlungen erfolgt ene Ablehnung der Vergütung. Wenn Sie Ihre Webseiten mit einem Programm erstellen, mit dem Sie nicht den HTML-Code einsehen können, gehen Sie wie hier beschrieben vor, um den Affiliate-HTML-Code einzubinden: Erstellen Sie mit Ihrem Webdesign-Tool einen Platzhalter, indem Sie damit an der Stelle wo Sie das Werbemittel vom Partnerprogramm einbinden wollen, beispielsweise 'Werbung' schreiben. Dann speichern Sie die Seite ab und öffnen Sie in einem Text-Editor. Jetzt suchen Sie nach 'Werbung' und ersetzen es durch den kompletten HTML-Code vom Partnerprogramm. Nun speichern Sie die Seite wieder ab und öffnen diese als HTML-Datei in Ihrem Webbrowser. Jetzt sollte das Werbemittel korrekt angezeigt werden. Sie können den vom Partnerprogramm zur Verfügung HTML-Code im Linkaufruf durch target="_blank" erweitern, solange der eigentliche Linkaufruf nicht verändert wird. Beispiel: <a href="http ://www.homepage-adresse-xxxxx.de" target="_blank"> Einnahmen die Sie bei einem Partnerprogramm verdienen, müssen Sie genauso wie Ihre Zinserträge oder andere Nebeneinkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern. Die Einnahmen sind ggü. dem Finanzamt anmeldepflichtig, aber u.U. steuerfrei. Ob diese der Steuerpflicht unterliegen, entscheidet das Finanzamt. Näheres dazu erfragen Sie bitte ggf. bei Ihrem Steuerberater oder zuständigem Finanzamt, da hierzu keinerlei rechtsverbindliche Auskunft erteilt werden darf. |